Betrach­ten wir die Funk­ti­on eines moder­nen ter­ro­ris­ti­schen Aktes, so soll eine Bot­schaft durch media­le Auf­merk­sam­keit, die durch Ent­set­zen garan­tiert wird, trans­por­tiert wer­den. Als Meta­bot­schaft schwingt die Tota­li­sie­rung der Bedro­hung mit: Es kann jeden tref­fen, nicht nur eine Funk­ti­ons­per­son des ins Auge gefass­ten Fein­des – also nicht nur Sol­da­ten oder Regie­rungs­leu­te, son­dern Jour­na­lis­ten, Hel­fer, Tou­ris­ten, zufäl­lig Anwe­sen­de, Frau­en, Kin­der, alte Men­schen, Unbe­tei­lig­te, Unschul­di­ge, ja selbst Ange­hö­ri­ge des eige­nen Glau­bens. Die­se Funk­ti­on wird ergänzt durch varia­ble Bestand­tei­le: Es soll mög­lichst vie­le Nicht-Dazu­ge­hö­ri­ge tref­fen, der Schre­cken soll bei den Über­le­ben­den und der Öffent­lich­keit Ver­un­si­che­rung, Demü­ti­gung und Mei­nungs­än­de­rung bis hin zu Ver­hal­tens­än­de­run­gen aus­lö­sen. Die prag­ma­ti­sche Funk­ti­on[15] des Gewalt­ak­tes ist eine Dro­hung, deren Glaub­wür­dig­keit durch die Fol­gen der Hand­lung abge­si­chert wer­den soll. Erst zusam­men mit dem Beken­ner­schrei­ben ist der ter­ro­ris­ti­sche Akt vollständig.

Die Fra­ge bleibt, ob ein ter­ro­ris­ti­scher Akt über­haupt ein Akt mit der Inten­ti­on der Befrei­ung sein kann. Kann man dies tat­säch­lich nur als eine Fra­ge der Per­spek­ti­ve beur­tei­len oder wird dies von der spä­te­ren Geschichts­schrei­bung ent­schie­den? Die bei­den Cott­bu­ser Wis­sen­schaft­ler Mario Harz und Chris­ter Peter­sen haben die Begrif­fe Ter­ro­rist und Frei­heits­kämp­fer ana­ly­tisch unter­sucht. Dabei haben sie fest­ge­stellt, dass sich »der Begriff ›Ter­ro­rist‹ (…) sich nicht durch den Begriff ›Frei­heits­kämp­fer‹ erset­zen [lässt], und dies gilt unab­hän­gig von jeg­li­chem Kon­text, denn in den Rela­tio­nen ›x erschreckt y‹ und ›x befreit y‹ kön­nen die Per­so­nen x nicht iden­tisch hin­sicht­lich ihrer Bestim­mung zum sel­ben y sein« (Harz, Peter­sen 2008, S. 25).

Anders aus­ge­drückt: Ein Ter­ro­rist ist ein Erschreck­er, und die Bezie­hung »x erschreckt durch die Tat z eine Per­son y« ist irre­fle­xiv, d. h., ein Ter­ro­rist ist immer nur Ter­ro­rist für die ande­ren, nie für sich selbst. Bei einem Frei­heits­kämp­fer sieht es anders aus: »x befreit y« ist refle­xiv – denn man kann sich auch selbst befreien.

»Das gilt aller­dings nur für einen Frei­heits­kämp­fer, der auf der Ebe­ne eines sys­tem­im­ma­nen­ten Frei­heits­kamp­fes agiert, also als Indi­vi­du­um selbst Teil der staats­po­li­tisch defi­nier­ten Bevöl­ke­rung ist, die er befrei­en will. Es gilt nicht für Befrei­ungs­krie­ge, die von einer frem­den Staats­macht aus­ge­hen.« (Harz, Peter­sen 2008, S. 25)

Dar­aus schlie­ßen Harz und Peter­sen Fol­gen­des: Die Ent­schei­dung dar­über, ob im Ein­zel­fall der Vor­wurf des Ter­ro­ris­mus oder das Lob des Frei­heits­kämp­fers berech­tig­ter­wei­se zutrifft, fällt die jewei­li­ge Mehr­heit der Betrof­fe­nen, also die am Dis­kurs betei­lig­ten Gesellschaft.

Dies führt zu fol­gen­den Definitionen:

»Jemand ist ein Ter­ro­rist, wenn die Men­ge der durch ihn Erschro­cke­nen eine welt­wei­te Mehr­heit dar­stellt. Der­sel­be wird zum Frei­heits­kämp­fer, wenn die Men­ge der durch ihn Uner­schro­cke­nen zunimmt und die Men­ge der Erschro­cke­nen zur Min­der­heit wird. Und der­sel­be wird zum ›Held‹, wenn die Men­ge der Erschro­cke­nen gegen Null geht.

(…) Jemand ver­übt als Held eine Hel­den­tat, (d. h.) die Men­ge derer, die durch den Gewalt­akt erschro­cken sind, geht gegen Null und die Men­ge derer, die sich durch den Gewalt­akt als Befrei­te deu­ten, sind nahe­zu alle Men­schen.« (Harz, Peter­sen 2008, S. 34)

Das Spek­ta­ku­lä­re einer Gewalt­tat ist daher für die Ein­ord­nung, ob es sich um einen Ter­ror­akt han­delt oder nicht, weit weni­ger ent­schei­dend als das Ergeb­nis der Tat. Die­se ent­schei­det, ob es sich um eine Tat im Rah­men eines Frei­heits­kampfs han­deln könnte.

Die bei­den Autoren räu­men daher durch­aus ein, dass es einem »nor­ma­len«, also dem intui­ti­ven Rechts­emp­fin­den zu wider­spre­chen scheint, wenn man behaup­tet, dass nicht ein Gewalt­akt an sich ter­ro­ris­tisch ist, »son­dern erst dazu wird, indem man ihn einem Ter­ro­ris­ten zuschreibt, den Gewalt­akt also im Rah­men einer Erschreck­er- und aus­drück­lich nicht im Rah­men einer Befrei­er­re­la­ti­on liest, inter­pre­tiert oder kon­tex­tua­li­siert.« (Harz, Peter­sen 2008, S. 26)

Die Autoren wei­sen aller­dings dar­auf hin, dass eine Über­tra­gung des Gedan­ken­gangs auf den Wider­stand und das Atten­tat Stauf­fen­bergs auf Hit­ler am 20. Juli 1944 die­sen Hin­wies plau­si­bler macht. Denn die Kon­tex­tua­li­sie­rung vom blo­ßen Atten­tat zu einem Ret­tungs­ver­such hat in der Bun­des­re­pu­blik lan­ge gedau­ert – heu­te wür­de die­ses Atten­tat »auch dann nicht als Ter­ror­akt gel­ten, wenn es geglückt wäre«[16].

3.2 Grün­de des Ter­ro­ris­ten und Grün­de des Terrorismus

Wir müs­sen die Grün­de für den Ter­ro­ris­ten und Grün­de für den Ter­ro­ris­mus unter­schei­den. Die Moti­ve und Beweg­grün­de des Ter­ro­ris­ten als Per­son lie­gen auf der indi­vi­du­al­psy­cho­lo­gi­schen wie auf der hand­lungs­theo­re­ti­schen Ebe­ne, die Grün­de des Ter­ro­ris­mus hin­ge­gen auf der poli­ti­schen Ebe­ne. Auf die­ser Ebe­ne müss­te auch ein künf­tig zu ent­wi­ckeln­der klu­ger poli­ti­scher Umgang mit Ter­ro­ris­mus liegen.

3.2.1 Indi­vi­du­al­psy­cho­lo­gi­scher Ausgangspunkt

Es ist schon fast ein Gemein­platz: Gene­rell kön­nen »nor­ma­le« Men­schen zu Ter­ro­ris­ten wer­den. Wir ken­nen zur Genü­ge den Topos der KZ-Auf­se­her als bra­ve Fami­li­en­vä­ter, Eich­mann als spie­ßi­ger Buch­hal­ter und Logis­ti­ker des Todes, dem Han­nah Are­ndt, sei dies nun gerecht­fer­tigt oder nicht, »die Bana­li­tät des Bösen« attes­tier­te (Are­ndt 1963).

Unter­su­chun­gen über die inter­na­tio­na­le Rekru­tie­rung von Sala­fis­ten und Isla­mis­ten zu den Bür­ger­krie­gen in Syri­en und im Irak berich­ten vom Mus­ter der Ver­lie­rer, der Aus­stei­ger, also von Men­schen, die unter Aner­ken­nungs­de­fi­zi­ten aller Art lei­den, von Leu­ten, die mit ihrer gerin­gen Bedeu­tung und mit ihrer Mit­tel­mä­ßig­keit unzu­frie­den sind und damit nicht fer­tig wer­den.[17] Die­se Befun­de sind sicher nicht ver­all­ge­mei­ner­bar, doch legen sie ein Mus­ter frei, das ideo­lo­gie-inva­ri­ant zu sein scheint.[18]

  1. [15] Man könn­te hier im Sin­ne der Sprech­akt­theo­rie auch von der Illo­ku­ti­on spre­chen, also einer vom Inhalt unab­hän­gi­gen Funk­ti­on einer Äuße­rung (vgl. Vos­sen­kuhl 1993), bei der die Hand­lung der Äuße­rung die­se Funk­ti­on unter­streicht oder sogar erst ermög­licht. Aus der ana­ly­ti­schen Sprach­phi­lo­so­phie und ihrer Ver­knüp­fung mit der Hand­lungs­theo­rie wis­sen wir, dass es mög­lich ist, wie John Aus­tin (1975) es nann­te, »to do things with words«, und dass die Hand­lun­gen des Spre­chens, also Sprech­ak­te, Wir­kun­gen und Fol­gen haben, deren Bedin­gun­gen man unter­su­chen kann. 
  2. [16] ebd. In ihrem Fazit kom­men Harz und Peter­sen zum Urteil, dass es sich bei den Anschlä­gen am 11. Sep­tem­ber zwei­fels­oh­ne um einen Ter­ror­akt gehan­delt hat, aber völ­ker­recht­lich frag­wür­di­ge Ope­ra­tio­nen wie »Endu­ring Free­dom« und »Iraqui Free­dom« wohl kei­ne Befrei­ungs­krie­ge waren (ebd.).
  3. [17] Pars pro toto mögen hier Inter­views genannt wer­den, die Toden­hö­fer (2015) mit »Ver­tre­tern« des Isla­mi­schen Staa­tes geführt hat. Da das Inter­views mit Abu Qata­dah (ali­as Chris­ti­an E., S. 243—251) nach Aus­sa­ge Toden­hö­fers vor sei­ner Aus­rei­se vom Isla­mi­schen Staat als »geneh­migt« dekla­riert wur­den, kann man davon aus­ge­hen, dass die­se Aus­sa­gen die »offi­zi­el­len« Posi­tio­nen wiedergeben. 
  4. [18] Der Kul­tur­wis­sen­schaft­ler The­we­leit (2015) hat in einem aktu­el­len Buch »Das Lachen der Täter« die Lust am Töten, die kei­ne ideo­lo­gi­sche oder reli­giö­se Begrün­dung braucht, unter­sucht. Psy­chi­sche Krank­heit oder die Figur des Bösen an sich sind nach The­we­leit untaug­li­che Erklä­rungs­ver­su­che für das Uner­klär­li­che. Vgl. auch The­we­leit, Leick (2015) S. 136—139. Die mitt­ler­wei­le statt­ge­fun­de­nen Anschlä­ge in Deutsch­land 2016 sind aus Beweg­grün­den ver­übt wor­den, die sich ideo­lo­gisch nicht in ein ein­heit­li­ches Ras­ter ein­ord­nen lassen.