Essay

Argumenten auf der Spur

Über Logik und Sinnerzeugung des Visuellen

Von Silke Vetter-Schultheiß


In wel­cher Ver­bin­dung ste­hen Visu­el­les und Rhe­to­rik, wenn von einer »Visu­el­len Rhe­to­rik« die Rede ist? Kann das Visu­el­le rhe­to­risch sein und das Rhe­to­ri­sche visu­ell? Besitzt das Visu­el­le eine eige­ne Rhe­to­rik oder unter­stützt es ledig­lich die sprach­li­che? Das Fazit der Dis­kus­si­on über »Die Evi­denz des Visu­el­len als Argu­ment« lau­te­te: Eine Mög­lich­keit, sich die­sem Pro­blem zu nähern, besteht dar­in, den Begriff des Argu­ments näher in Augen­schein zu nehmen.

Zuerst stellt sich die Fra­ge nach den Spe­zi­fi­ka des Visu­el­len. Der Kunst­his­to­ri­ker Gott­fried Boehm bringt des­sen Anders­ar­tig­keit gegen­über der Spra­che prä­zi­se zum Aus­druck: »Die Macht des Bil­des bedeu­tet: zu sehen geben, die Augen zu öff­nen. Kurz­um: zu zei­gen[1] Vol­ker Fried­rich, Her­aus­ge­ber von »Spra­che für die Form«, beschreibt die­se grö­ße­re Unmit­tel­bar­keit in ande­ren Wor­ten: Für ihn »spricht sich [das Visu­el­le] nicht aus, son­dern spricht an«[2], es eröff­net damit meist einen wei­te­ren Inter­pre­ta­ti­ons­raum als es der Spra­che gege­ben ist.

Doch bedingt die­se Direkt­heit auch eine »eige­ne Wei­se der Sinn­erzeu­gung«[3], und wenn ja, auf wel­che Art und Wei­se? Dafür soll zunächst geklärt wer­den, ob Bil­dern eine eige­ne Logik zukommt.

Logik ist tra­di­tio­nell »als Teil­ge­biet der Phi­lo­so­phie an for­ma­le Aus­drü­cke und Regeln gebun­den, die Bil­dern gera­de nicht eigen sind«[4]. Ein weit gefass­ter Logik­be­griff könn­te hier wei­ter­hel­fen. Gott­fried Boehm defi­niert »Visu­el­le Logik« als »kon­sis­ten­te Erzeu­gung von Sinn aus genu­in bild­ne­ri­schen Mit­teln«[5]. Sie ver­fährt zwar nicht prä­di­ka­tiv und rich­tet sich nicht nach dem sprach­li­chen Auf­bau, so der Kunst­his­to­ri­ker; sie erfolgt über die Wahr­neh­mung. Den­noch kön­nen Teil­aspek­te eines eng gefass­ten Logik­be­griffs für eine »Visu­el­le Logik« in Anschlag gebracht wer­den, argu­men­tie­ren die Tech­nik­his­to­ri­ke­rin Mar­ti­na Heß­ler und der Medi­en­wis­sen­schaft­ler Die­ter Mersch: Das Visu­el­le kann argu­men­tie­ren oder bewei­sen. Die­se Sicht­wei­se, die dem Visu­el­len eine eige­ne Logik zuschreibt, geht daher auch davon aus, dass die­sem eine eige­ne »epis­te­mi­sche Struk­tur« inne­wohnt. Dies meint »ein Struk­tu­rel­les, das als eine Ord­nung des Zei­gens aus­buch­sta­biert wird, wobei wie­der­um der Begriff der ›Ord­nung‹ auf eine Gren­ze ver­weist, die dem Bild­li­chen beson­de­re Fähig­kei­ten sowohl zuspricht als auch abspricht«[6]. Das Visu­el­le, als Teil des Erkennt­nis­pro­zes­ses ver­stan­den, formt, ord­net und erzeugt dem­nach Wis­sen; gleich­zei­tig kom­mu­ni­ziert es die­ses auch.[7]