Das Gute im Bösen

Über die Erwei­te­rung des Funk­tio­na­lis­mus­be­griffs, lässt sich nun end­lich auch die Ver­wir­rung über den Erfolg der Bau­haus-Mer­chan­di­sing-Objek­te auf­lö­sen: Ihre Funk­ti­on liegt nicht im Gebrauch. Der Impuls zum Erwerb eines Bau­haus-Radier­gum­mis ist sicher­lich nicht über einen aku­ten Bedarf an Kor­rek­tur­mög­lich­keit zu erklä­ren. Es geht nicht um den Radier­gum­mi. Es geht um den Spannungsabbau.

Das Bau­haus-Gebäu­de wird als aura­ti­scher Ort insze­niert und vom über­wie­gen­den Teil der Besu­cher als sol­cher wahr­ge­nom­men. Hier wur­de einst die Zukunft gestal­tet! Hier leb­ten und arbei­te­ten Visio­nä­re! Das Bau­haus-Gebäu­de ist mit Bedeu­tung und Geschichte(n) auf­ge­la­den und ruft bei vie­len Men­schen Ehr­furcht her­vor. Es ist ein Ereig­nis, die­sen geschichts­träch­ti­gen Ort nicht nur besich­ti­gen, son­dern auch betre­ten zu dür­fen, durch die glei­chen Gän­ge zu gehen, in denen einst Gro­pi­us und ande­re wan­del­ten. Manch einer lässt ver­stoh­len die Fin­ger an der Wand ent­lang strei­fen, vie­le machen Fotos. Es ent­steht das Bedürf­nis, die Kluft zwi­schen dem Ehr­furcht Ein­flö­ßen­den und sich selbst zu schlie­ßen. Man möch­te berüh­ren, Kon­takt her­stel­len und etwas mit­neh­men, sich das Bewun­der­te aneig­nen. Nun bie­tet die auf das Wesent­li­che redu­zier­te Archi­tek­tur wenig Mög­lich­kei­ten, »etwas mit­zu­neh­men«, kaum jemand traut sich, mit dem Fin­ger­na­gel ein wenig Putz abzu­krat­zen. In den Aus­stel­lungs­räu­men ver­schärft sich die Situa­ti­on, das Berüh­rungs- und Foto­gra­fier­ver­bot unter­bin­det jeden Ver­such der Aneig­nung. Es ent­steht ein Bedürf­nis­stau. In häu­fig abge­dun­kel­ten Räu­men wer­den – ger­ne durch Spot­lights ange­strahlt – Arte­fak­te gera­de­zu sakral insze­niert. Hil­fe­stel­lun­gen zur intel­lek­tu­el­len Aneig­nung wer­den in Form von Beschrif­tun­gen und Erläu­te­run­gen ange­bo­ten, doch fin­det die­se Aneig­nung auf kör­per­li­cher Ebe­ne kei­ne Reso­nanz. Die Fol­ge sind vor den Wer­ken ges­ti­ku­lie­ren­de Besu­cher, die mit ihren Hän­den die Gren­zen der Alarm­si­che­rung ent­lang­fah­ren – und pro­spe­rie­ren­de Muse­ums­shops. Im Muse­ums­shop ist das Berüh­rungs­ver­bot auf­ge­ho­ben, es darf nach Belie­ben ange­tatscht, hoch­ge­ho­ben, gewen­det, weg­ge­legt wer­den. Man ist nicht mehr zur Bewun­de­rung gezwun­gen, muss sich ange­sichts des eige­nen Unver­ständ­nis­ses nicht mehr fra­gen, ob man das Werk nicht begrif­fen hat.[26] Es darf gelacht, gere­det und hem­mungs­los beur­teilt wer­den. Wäh­rend die Expo­na­te in den Aus­stel­lun­gen unbe­rühr­bar und unbe­zahl­bar sind, haben die Besu­cher hier die freie Aus­wahl. Für jeden Geschmack, für jeden Geld­beu­tel ist etwas dabei. Neben ihrer Fähig­keit zum Span­nungs­ab­bau befrie­di­gen Mer­chan­di­sing-Objek­te auch das Memo­ri­al­be­dürf­nis. Ein Kühl­schrank­ma­gnet erin­nert sei­ne Käu­fer jeden Tag an das beson­de­re Erleb­nis, »am Bau­haus« gewe­sen zu sein. Andenken aktua­li­sie­ren die Erin­ne­rung. Mer­chan­di­sing-Arti­kel ermög­li­chen es, ein klei­nes Stück Bau­haus zu kau­fen und den Besuch unver­ges­sen zu machen. Sie ent­las­ten, sie hel­fen, sie erfreu­en, sie kom­mu­ni­zie­ren. Wer wür­de die­sen klei­nen Wun­der­din­gen Böses unterstellen?

Selbst­ver­ständ­lich pro­fi­tie­ren sowohl die Shop-Inha­ber als auch die samm­lungs­füh­ren­den Insti­tu­tio­nen, die Tei­le ihrer Räu­me an ers­te­re ver­pach­ten, vom Ver­kauf der Mer­chan­di­sing-Pro­duk­te. Selbst­ver­ständ­lich kann man Mobi­les und Schnee­ku­geln als über­flüs­sig erach­ten, als Arbeits­kraft-, Arbeits­zeit- und Mate­ri­al­ver­schwen­dung, als umwelt­ver­schan­deln­den, uns Geld aus der Tasche zie­hen­den Tand.

Es ist jedoch – wie die Kri­se des Funk­tio­na­lis­mus und die sich an die Aske­se anschlie­ßen­de Pha­se der Über­kom­pen­sa­ti­on durch Ent­wurf und Kon­sum post­mo­der­ner, laut­stark Auf­merk­sam­keit ein­for­dern­der Objek­te zei­gen – wenig ziel­füh­rend, die Bedürf­nis­se und Ursa­chen, die dem Kon­sum »böser« Objek­te zugrun­de lie­gen, zu igno­rie­ren oder zu verurteilen.


Ausgabe Nr. 11, Herbst 2017

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