4 Gibt es gute Argu­men­te gegen­über Terroristen?

Nach die­ser kur­zen Skiz­ze von Typen mög­li­cher Moti­va­tio­nen wird eines deut­lich: Mit Abschre­ckung und Appell an die Ver­nunft, aber auch mit her­kömm­li­chen mili­tä­ri­schen Mit­teln ist dem Ter­ro­ris­mus nicht bei­zu­kom­men, da er pri­mär eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie ist. Man kann also nur auf der­sel­ben Ebe­ne agie­ren, d. h. der Kom­mu­ni­ka­ti­on.[23] Kom­mu­ni­ka­ti­on besteht aus Rede und Gegen­re­de und damit ent­hält sie Äuße­run­gen, die Argu­men­te für oder gegen etwas sind. Wel­che Argu­men­te gibt es gegen den Ter­ro­ris­mus und wel­che Argu­men­ta­ti­ons­stra­te­gie dafür, einen Ter­ro­ris­ten von sei­nen geplan­ten Taten abzuhalten?

Was ist ein Argu­ment? Ein Argu­ment für eine Aus­sa­ge C ist eine Aus­sa­ge B, die zusam­men mit einer schon akzep­tier­ten, vor­her­ge­hen­den Aus­sa­ge A zur Her­lei­tung einer Aus­sa­ge C benutzt wer­den kann. For­mal: A Ù B ® C. Dadurch soll Zustim­mung zu die­ser Aus­sa­ge C erreicht wer­den. Ana­lo­ges gilt für das Gegen­ar­gu­ment. Ein Bei­spiel einer argu­men­ta­ti­ven Begrün­dung wäre: Der Satz B »Sokra­tes ist Mensch« ist ein zusam­men mit der akzep­tier­ten vor­her­ge­hen­den Aus­sa­ge A »Alle Men­schen sind sterb­lich« ein zwin­gen­des Argu­ment für die Aus­sa­ge C »Sokra­tes ist sterblich«.

Ein Bild ist noch kein Argu­ment, es kann immer nur eine schon bestehen­de Aus­sa­ge unter­stüt­zen, bewei­sen, erläu­tern, prä­zi­sie­ren etc., aber nicht erset­zen. Das Zei­gen von Hor­ror-Vide­os über Mord­ta­ten an Fein­den[24] ist zwar ein Kom­mu­ni­ka­ti­ons­akt im Sin­ne der Bin­nen­ra­tio­na­li­tät des Ter­ro­ris­mus, aber kein Argu­ment, son­dern wird eher affir­ma­tiv benutzt: »Seht hier, wir demü­ti­gen Euch, wir haben Macht über eini­ge von Euch, Ihr seid ver­letz­bar, es kann jeden von Euch treffen.«

Hier kommt nun nicht nur die logi­sche Struk­tur, son­dern die prag­ma­ti­sche Struk­tur eines Argu­ments ins Spiel. Man kann auf der prag­ma­ti­schen Ebe­ne ein Argu­ment so defi­nie­ren: »[Eine] Argu­men­ta­ti­on ist eine ver­ba­le, sozia­le und ratio­na­le Tätig­keit, um eine ver­nünf­ti­ge Kri­tik der Akzep­tanz eines Stand­punk­tes über­zeu­gend dar­zu­le­gen, und zwar durch die Vor­la­ge einer Kon­stel­la­ti­on von Aus­sa­gen, die die Behaup­tung, die in dem frag­li­chen Stand­punkt zum Aus­druck kom­men, recht­fer­ti­gen oder wider­le­gen.« (Eeme­ren, Groo­ten­dorst 2004, S. 1)

Die logi­sche Stim­mig­keit eines Argu­ments wäre also die Vor­aus­set­zung für die prag­ma­ti­sche Wirk­sam­keit. Wir müs­sen uns daher fra­gen: Wie ist es mög­lich, in einem ers­ten Schritt mit Ter­ro­ris­ten über­haupt zu kom­mu­ni­zie­ren? Und falls dies über­haupt mög­lich wäre, was könn­te dann ein Argu­ment sein, Ter­ro­ris­ten als Grup­pe oder als Ein­zel­per­son z. B. vom Zün­den einer Bom­be abzu­hal­ten? Reicht es aus, ihnen nach­zu­wei­sen, dass ihre Prä­mis­sen oder ihre Schluss­fol­ge­run­gen falsch sind? Logik allein ist sicher nicht ausreichend.

4.1 Was könn­te man ver­nünf­ti­ger­wei­se sagen?

Die ers­te Posi­ti­on zu die­sen Fra­gen ist nega­tiv und ver­ur­teilt das gan­ze Unter­fan­gen zum Schei­tern. Denn wie kann man aus einer gewalt­schwan­ge­ren Situa­ti­on einen idea­len Dis­kurs machen? Das wuss­te auch der scho­nungs­lo­se Ana­ly­ti­ker der Macht, Nico­lo Machia­vel­li: »Zu einem zügel­lo­sen, auf­rüh­re­ri­schen Vol­ke kann ein wohl­mei­nen­der Mann spre­chen und es leicht wie­der auf den rech­ten Weg füh­ren. Zu einem schlech­ten Fürs­ten kann nie­mand reden. Gegen ihn gibt es kein Mit­tel als das Eisen.« (Machia­vel­li in Zorn 1977, S. 58)

Die zwei­te Posi­ti­on sieht das Gan­ze als eine eher psy­cho­lo­gi­sche Fra­ge: Geht es um psy­cho­lo­gi­sche Behand­lung wie in einer not­fall­ori­en­tier­ten Gesprächs­the­ra­pie (z. B. in akut dro­hen­den Sui­zid­fäl­len) oder um phi­lo­so­phisch zwin­gen­de Argu­men­ta­ti­on? Im ers­ten Fall müss­te der Psy­cho­lo­ge die Regie über­neh­men – und viel­leicht ist das Gan­ze viel­leicht ohne­hin nur ein psy­cho­lo­gi­sches Problem.

Im zwei­ten Fall aber, in dem die Hoff­nung auf eine phi­lo­so­phisch zwin­gen­de Argu­men­ta­ti­on gesetzt wird, wür­de dies bedeu­ten, dass das, was an einer Argu­men­ta­ti­on zwin­gend ist, inter­kul­tu­rell inva­ri­ant ein­ge­schätzt und ver­all­ge­mei­nert wer­den könn­te. Abge­se­hen davon bräuch­te eine sol­che Argu­men­ta­ti­on eine gewis­se Vor­lauf­zeit, um den geeig­ne­ten Kon­text für einen Dia­log über­haupt her­zu­stel­len. Mit ande­ren Wor­ten: Phi­lo­so­phi­sche Argu­men­ta­ti­on ist für aku­te Not­fäl­le meist unge­eig­net. Wenn man also Plu­ra­lis­mus for­dert, dann wis­sen wir, dass des­sen Pra­xis nur funk­tio­nie­ren kann, wenn es eine all­ge­mein akzep­tier­te Kon­ven­ti­on über Meta­re­geln der Kom­mu­ni­ka­ti­on gibt. Die­se Meta­re­geln, wie immer sie auch struk­tu­riert sein mögen, wer­den jedoch durch die Bereit­schaft, für eine Sache zu ster­ben, so gut wie außer Kraft gesetzt, denn auf die letz­te Ant­wort des Ter­ro­ris­ten in einem sol­chen Dia­log, näm­lich sei­nen Tod, ist kein Argu­ment ihm gegen­über mehr mög­lich, wohl aber gegen­über sei­ner Umwelt.

Gehen wir zunächst ein­mal davon aus, dass sol­che – von uns als ter­ro­ris­tisch ein­ge­stuf­te – Grup­pen nicht aus­schließ­lich ego­is­tisch moti­viert sind. In der Regel ste­hen hin­ter den Selbst­mord­at­ten­tä­tern Leu­te, die alles ande­re als bereit sind, für ihre Sache in den Tod zu gehen. In einem sol­chen Fall könn­te man den Dia­log mit der Auf­for­de­rung begin­nen, sich zu erklä­ren: War­um tust Du das, was willst Du, was hast Du davon? Kann ich Dir das, was Du willst, auch so geben, ohne dass Du töten oder zer­stö­ren musst? Eine Vari­an­te hier­von sind die Löse­geld­ver­hand­lun­gen – ein Löse­geld kann aber auch nicht-mone­tär, also meta­pho­risch in Form von Aner­ken­nung und Kom­pen­sa­ti­on ver­stan­den wer­den. Die­se Stra­te­gie baut dar­auf, dass die Moti­ve zu Spra­che gebracht wer­den, über die man den Dia­log – so die Hoff­nung – dann viel­leicht wei­ter­füh­ren kann. Frei­lich lau­ert hier die Gefahr der Erpress­bar­keit. Aus Furcht, erpress­bar zu wer­den, haben vie­le Staa­ten die Stra­te­gie gewählt, mit Ter­ro­ris­ten grund­sätz­lich nicht zu ver­han­deln und die Gei­seln als bereits Gefal­le­ne in einem wie auch immer defi­nier­ten »Krieg gegen den Ter­ror« anzusehen.

Die Dro­hung, im Fal­le einer ter­ro­ris­ti­schen Tat den Täter zu ver­nich­ten, läuft bei Selbst­mord­be­reit­schaft ins Lee­re – sie könn­te nur Wir­kung erzie­len, wenn sie sich auf die dem poten­ti­el­len Täter nahe­ste­hen­de Per­so­nen, z. B. sei­ne Fami­lie aus­dehnt. Die ist aber mit den offi­zi­ell pro­pa­gier­ten west­li­chen mora­li­schen Vor­stel­lun­gen nicht ver­ein­bar und erin­nert an die Gei­sel­er­schie­ßun­gen nach Par­ti­sa­nen­an­grif­fen. Obwohl immer wie­der prak­ti­ziert, auch von west­li­chen Staa­ten und nicht nur in der Kolo­ni­al­zeit, hat die­se Metho­de in der Mili­tär­ge­schich­te im Sin­ne der Redu­zie­rung der Par­ti­sa­nen- oder Wider­stands­ak­ti­vi­tä­ten noch nie eine nen­nens­wer­te Wir­kung gezeigt.

Beim ego­is­ti­schen Typ mit Selbst­mord­be­reit­schaft wer­den Appel­le wenig bis nichts nut­zen, sei­en es Apel­le an die Men­schen­rech­te, die doch uni­ver­sa­li­sier­bar sei­en, oder an das Mit­leid mit den betrof­fe­nen, meist unschul­di­gen Opfern oder gar an den mora­li­schen Instinkt des Täters. Beim nicht­e­go­is­ti­schen Typ, sozu­sa­gen beim Über­zeu­gungs­tä­ter, muss man hin­sicht­lich der Selbst­mord­be­reit­schaft unter­schei­den. Sieht der poten­ti­el­le Täter sei­ne Beloh­nung im Jen­seits, könn­te ein Appell an die Unrecht­mä­ßig­keit sei­nes Tuns im Kon­text des eige­nen Glau­bens beeindrucken.

Eine glaub­wür­di­ge War­nung vor meta­phy­si­schen oder reli­giö­sen Fol­gen der Tat – z. B. auch die Ver­damm­nis durch unwür­di­ge Bestat­tung des Selbst­mord­at­ten­tä­ters – könn­te dazu füh­ren, dass sich der Täter auf eine Dis­kus­si­on ein­lässt. Dies wird er zunächst nur dann tun, wenn er sich etwas davon ver­spricht, z. B. die schnel­le­re oder bes­ser Erfül­lung sei­ner Zie­le als durch den beab­sich­tig­ten und viel­leicht schon vor­be­rei­te­ten Ter­ror­akt. Die­se War­nun­gen müs­sen aber glaub­wür­dig sein. Hier ist auch die Gren­ze des Prä­fe­renz-Uti­li­ta­ris­mus erreicht: »Es nützt Dir doch selbst nichts!« kann nur ein Argu­ment sein, wenn der poten­ti­el­le Täter bereit ist, wei­ter zu leben oder an einen künf­ti­gen jen­sei­ti­gen »Nut­zen« zweifelt.

Man muss hier jedoch ein­wen­den, dass eine glaub­wür­di­ge War­nung vor reli­giö­sen Fol­gen der Tat wohl nur Per­so­nen äußern kön­nen, die über eine gewis­se Auto­ri­tät in sol­chen Fra­gen haben. Hier wären Ver­tre­ter der Glau­bens­rich­tun­gen, auf die sich Ter­ro­ris­ten beru­fen, gefragt, ein­deu­tig und unmiss­ver­ständ­lich Stel­lung zu beziehen.

  1. [23] Die Fra­ge ist früh gestellt wor­den, ob man dem Ter­ro­ris­mus nicht nur durch das Aus­trock­nen der Finanz­flüs­se den Boden ent­zie­hen könn­te, son­dern auch dadurch, dass kein Medi­um mehr über ter­ro­ris­ti­sche Akte berich­ten wür­de. Das ist frei­lich illu­so­risch, den­noch wäre ein beson­ne­ne­rer Umgang mit der »sym­bio­ti­schen Bezie­hung« zwi­schen Medi­en und Ter­ro­ris­mus beden­kens­wert. Vgl. Frey (2005).
  2. [24] Es geht nicht nur um die kürz­lich im Inter­net ver­brei­te­ten Vide­os über Ent­haup­tun­gen und Ver­bren­nun­gen. Gefilm­te Hin­rich­tun­gen oder Mas­sen­mor­de sind nichts Neu­es, unter den Natio­nal­so­zia­lis­ten wur­den Mas­sen­exe­ku­tio­nen, sei es an Par­ti­sa­nen, sei es an KZ Häft­lin­gen, fil­misch doku­men­tiert, wohl aber vor der Befrei­ung 1945 nicht ver­öf­fent­licht. Die Voll­stre­ckung der Todes­ur­tei­le von Nürn­berg in den Nach­kriegs­wo­chen­schau­en ist der älte­ren Gene­ra­ti­on noch sehr wohl in Erin­ne­rung. Stolz zei­gen die Roten Khmer die abge­schla­ge­nen Köp­fe ihrer Geg­ner. Hin­rich­tun­gen waren auch in Euro­pa lan­ge Zeit öffent­lich – der angeb­li­che Abschre­ckungs­ef­fekt und befrie­den­de Wir­kung auf die Bevöl­ke­rung wur­de hoch ein­ge­schätzt –, die meis­ten Hexen­ver­bren­nung waren ja auch öffent­lich. Sicher ist nur eins: Das objek­ti­viert wie­der­ge­ge­be­ne Lei­den eines Opfers stoppt den Voll­zug der lei­dens­ver­ur­sa­chen­den Hand­lung durch die Prot­ago­nis­ten nicht. Zei­gen von Lei­den ist nicht immer ein wirk­sa­mes Argu­ment gegen die­je­ni­gen, die das Lei­den verursachen.