1.3 Was meint Logik als Bildlogik?

Die for­ma­le Aus­sa­gen- und Prä­di­ka­ten­lo­gik der Phi­lo­so­phie bie­tet kei­ne theo­re­ti­sche Basis, um eine visu­el­le Argu­men­ta­ti­on zu begrün­den. Genau­ge­nom­men ent­larvt sie alle Bemü­hun­gen, eine visu­el­le Argu­men­ta­ti­on oder eine Bild­lo­gik behaup­ten zu wol­len. Was bedeu­tet es dann aber, wenn Autoren über die Bild­lo­gik oder visu­el­le Argu­men­ta­ti­on wis­sen­schaft­lich schrei­ben? Ist hier von einer unglück­lich gewähl­ten Meta­pher die Rede, um mit­tels eines rhe­to­ri­schen Kunst­griffs den wis­sen­schaft­lich hohen Rang eines logi­schen Argu­ments auch für eine visu­el­le Argu­men­ta­ti­on gel­tend zu machen, obgleich die Ursprungs­dis­zi­plin der phi­lo­so­phi­schen Aus­sa­gen- und Prä­di­ka­ten­lo­gik sol­che Aus­drucks­wei­sen ablehnt? Bei­spiels­wei­se wies schon Arthur Schop­pen­hau­er dar­auf­hin, dass Logik und Dia­lek­tik als Syn­ony­me im anti­ken Grie­chen­land gebraucht wur­den.[21] Mit Logik wur­den die Geset­ze des Den­kens und Ver­fah­ren benannt. Die Dia­lek­tik soll­te indes­sen die Unter­re­dung über Tat­sa­chen kenn­zeich­nen. Die­se his­to­ri­sche Ent­wick­lung der Begrif­fe hat ver­mut­lich dazu geführt, dass der Begriff »Logik« als Denk­leh­re, Vor­ge­hens­wei­se und schließ­lich Fol­ge­rich­tig­keit des ver­nünf­ti­gen Schlie­ßens inter­pre­tiert wur­de. Von einer sol­chen Inter­pre­ta­ti­on aus scheint es weni­ger pro­ble­ma­tisch den Begriff der Bild­lo­gik meta­pho­risch zu inter­pre­tie­ren und ihn als Fol­ge­rich­tig­keit der bild­ba­sier­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on zu ver­ste­hen. Es des­halb allen­falls ein Witz, den Begriff der Bild­lo­gik so zu deu­ten, als ob er der Fol­ge­rich­tig­keit der Aus­sa­gen oder Prä­di­ka­ten­lo­gik folgt oder fol­gen könn­te. Eher meta­pho­risch ver­steht sich auch die For­mu­lie­rung, »Logik« sei die »kon­sis­ten­te Erzeu­gung von Sinn aus genu­in bild­ne­ri­schen Mit­teln«[22], wie sie Heß­ler und Mersch ein­brin­gen. Die Bild­lo­gik meint dort eine gewis­se Fol­ge­rich­tig­keit, die sich aus den Dar­stel­lungs­wei­sen der Bil­der für den Bild­kom­mu­ni­ka­tor oder für den Bild­re­zi­pi­en­ten ergibt. Mit dem Begriff Bild­lo­gik soll des­halb in wei­te­rer Ver­wen­dung ledig­lich eine gewis­se Fol­ge­rich­tig­keit einer Inter­pre­ta­ti­on benannt wer­den, wobei die for­ma­le Logik not­wen­dig nicht impli­ziert ist. Bil­der gel­ten oder bewei­sen etwas immer nur dann als ein Argu­ment, wenn sie mit­tels der ver­ba­len Spra­che in einen Kon­text der for­mal­lo­gi­schen Argu­men­ta­ti­on gesetzt wur­den. Ein Bild ohne den Kon­text, also ohne den sozi­al ein­ge­üb­ten Hand­lungs­rah­men sei­ner Wis­sens­re­prä­sen­ta­ti­on im Sin­ne eines »frames«[23], ver­fügt über kei­ne Beweis­kraft als for­mal­lo­gi­sches Argument.

In eher meta­pho­ri­scher Inter­pre­ta­ti­on wirkt der Begriff der visu­el­len Argu­men­ta­ti­on nach­voll­zieh­ba­rer, wenn er impli­ziert, dass die Bild­lo­gik eine Fol­ge­rich­tig­keit beschreibt, die erwar­ten lässt, dass Rezi­pi­en­ten von einer bild­haf­ten Evi­denz über­zeugt oder ver­führt wer­den könn­ten. Doch kei­nes­falls ver­mag visu­el­le Argu­men­ta­ti­on die kon­se­quen­te Not­wen­dig­keit aus­zu­üben, die logi­sche Aus­drü­cke wie bei­spiels­wei­se »wenn/dann« in Sprach­ge­mein­schaf­ten durch­set­zen. Die­se Evi­denz einer Logik von Bil­dern hat mit einer for­ma­len Sprach­lo­gik wenig gemein­sam. Heß­ler und Mersch wei­sen zwar nach­voll­zieh­bar dar­auf hin, dass die dicho­to­mi­sche Unter­schei­dun­gen zwi­schen den Spra­chen als das Logi­sche und den Bil­dern als das A-Logi­sche wenig halt­bar sein sol­len, aber umso deut­li­cher ist dar­auf zu ver­wei­sen, dass die Logik von Bil­dern etwas sehr ande­res als die for­ma­le Logik der Spra­che impli­ziert.[24] Denn eine Logik von Bil­dern, wenn man sie so wie Heß­ler und Mersch defi­nie­ren möch­te, bezieht sich zwei­fel­los dar­auf, dass Bil­der immer Sinn erzeu­gen und auch etwas – z. B. mit­tels eines Fotos – bewei­sen, aber ohne die Über­set­zung in die Wor­te einer Spra­che blei­ben sie außer­halb einer Zei­chen­fol­ge, die sinn­voll als eine Argu­men­ta­ti­on begrif­fen wer­den kann. Wer­den Bil­der in ver­ba­le Sät­ze über­setzt, dann erhal­ten sie die Logik der Spra­che und ver­lie­ren ihre Logik von Bil­dern.[25]

Bil­der ver­wen­det die post­mo­der­ne Welt­ge­sell­schaft so immens erfolg­reich, weil sie über poli­ti­sche Gren­zen hin­weg ande­re Nach­rich­ten bie­ten als es Wor­te der mensch­li­chen Spra­chen ver­mö­gen. Die­se all­täg­li­che Beob­ach­tung desta­bi­li­siert die Aus­sa­ge von Heß­ler und Mersch, dass Aspek­te eines »engen Logik­be­griffs«[26] auf Bil­der trotz­dem zutref­fen wür­den, weil sie in dem anders sein doch irgend­wie auch glei­ches wie die Spra­che leis­ten wür­den. Das bild­spe­zi­fi­sche Sinn­an­ge­bot an Bild­re­zi­pi­en­ten mag sich als Logik von Bil­dern in einer hand­lungs­spe­zi­fi­schen Fol­ge­rich­tig­keit defi­nie­ren las­sen, aber um visu­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on theo­re­tisch zu beschrei­ben, füh­ren alle wei­te­ren Anlei­hen an die for­ma­le Sprach­lo­gik allen­falls zu wis­sen­schaft­li­chen Pro­jek­tio­nen, die die bild­ver­mit­tel­te Kom­mu­ni­ka­ti­on über­for­men, um deren media­le Macht zutref­fend zu beti­teln, aber gleich­zei­tig deren media­le Metho­dik zu ver­ken­nen. Um die Macht der Bil­der zu ver­ste­hen, benö­tigt es einer Dar­le­gung des bild­spe­zi­fi­schen Sinn­an­ge­bots, das eine spe­zi­fi­schen Logik von Bil­dern im Sin­ne einer erwart­ba­ren Fol­ge­be­reit­schaft der Rezi­pi­en­ten inhä­riert und inso­fern eine visu­el­le Argu­men­ta­ti­on auf­baut, die mit­tels der Evi­denz eines »über­wäl­ti­gen­des Argu­ments« jede for­ma­le Logik einer Spra­che unter­läuft. Wie die­se visu­el­le Argu­men­ta­ti­on als »über­wäl­ti­gen­des Argu­ment« ver­läuft, kann in Ori­en­tie­rung an der Zei­chen­theo­rie von Peirce[27] im Fol­gen­den auf­ge­zeigt werden.

2 Syn­tak­tik der visu­el­len Argumentation

Eine pos­tu­lier­te Bild­lo­gik auf der syn­tak­ti­schen Ebe­ne muss auf­zei­gen kön­nen, wie Form und Far­be im bild­haf­ten Medi­um geglie­dert wer­den, um eine Fol­ge­be­reit­schaft der Bild­re­zi­pi­en­ten zu erwir­ken. Denn ins­be­son­de­re die Befür­wor­ter der visu­el­len Argu­men­ta­ti­on stel­len immer auf das bild­haf­te Medi­um ab, wie Dove bemerkt, um die Über­zeu­gungs­kraft des visu­ell Wahr­nehm­ba­ren zu unter­strei­chen.[28] Hier­in zeigt sich auch, das die visu­el­le Argu­men­ta­ti­on anders als eine for­mal logi­sche Argu­men­ta­ti­on über­zeugt, weil letz­te­rer Begriff gera­de nicht das Medi­um the­ma­ti­siert, son­dern den gram­ma­ti­schen Auf­bau der Bezeich­nun­gen und Bedeu­tun­gen einer Zei­chen­glie­de­rung. Eine Sprach­lo­gik unter­schei­det sich von einer Bild­lo­gik dar­in, dass die­se im Unter­schied zur Sprach­lo­gik mit ihrer wahr­nehm­ba­ren Mate­ria­li­tät zu über­zeu­gen ver­sucht. Die­se bild­haf­te Form visu­el­ler Argu­men­ta­ti­on steht in Abhän­gig­keit ihres Medi­ums, weil sie als »über­wäl­ti­gen­des Argu­ment« ihre Mate­ria­li­tät und deren syn­tak­ti­schen Auf­bau auf den Betrach­ter wir­ken las­sen muss und damit eine anschlie­ßen­de, for­mal logi­sche Argu­men­ta­ti­on inten­diert zu unter­bin­den ver­sucht – wie es eben auch eine Faust auf das Auge des Betrach­ters erle­di­gen wür­de, um Recht zu erhal­ten. Um aber als »über­wäl­ti­gen­des Argu­ment« eine kom­mu­ni­ka­ti­ve Gel­tung zu erlan­gen, muss der syn­tak­ti­sche Auf­bau von Far­be und Form einer kul­tu­rel­len Regel fol­gen.[29]

Die bedeut­sams­te, visu­el­le Argu­men­ta­ti­on einer Regel­haf­tig­keit auf syn­tak­ti­scher Ebe­ne in der gegen­wär­ti­gen Welt­ge­sell­schaft demons­triert die Zen­tral­per­spek­ti­ve tag­täg­lich.[30] Das Objek­tiv einer Foto­ka­me­ra sta­bi­li­siert einer­seits die Erwar­tung, dass die Syn­tak­tik der Zen­tral­per­spek­ti­ve regel­kon­form ein­ge­hal­ten wird. Und auf die­se Wei­se ord­net die Zen­tral­per­spek­ti­ve eines Kame­ra­ob­jek­ti­ves ande­rer­seits die syn­tak­ti­schen For­men auf einem Foto der­art über­zeu­gend, dass Rezi­pi­en­ten welt­weit mei­nen, die Objek­te sehen mehr oder weni­ger so aus, wie sie im Medi­um einer Foto­gra­fie iko­nisch sicht­bar wer­den.[31] Als eine Regel insze­niert die Zen­tral­per­spek­ti­ve eine Fol­ge­be­reit­schaft, die der spe­zi­fi­schen Bild­lo­gik des Fotos geschul­det ist, dass ein Rea­li­täts­be­weis mit einem Foto oder Video­bild mög­lich und argu­men­ta­tiv gül­tig ist. Medi­en­ma­ni­pu­la­tio­nen unter­mi­nie­ren zwar das Ver­trau­en in den Foto­be­weis ver­ein­zelt, aber letzt­lich erschüt­tern auch die com­pu­ter­ge­nerier­ten Bil­der eines Deepf­akes kaum die sozia­li­sier­te Zuver­sicht, dass Fotos etwas Sicht­ba­res und Rea­lis­ti­sches erwar­ten lassen.

Die Zen­tral­per­spek­ti­ve im Foto bie­tet stets eine argu­men­ta­ti­ve Evi­denz an, der sich zunächst kaum jemand ent­zieht, weil der Sicht­bar­keit des Bil­des kei­ne argu­men­ta­ti­ve Unsicht­bar­keit ent­ge­gen­ge­stellt wer­den kann, ganz egal wie lan­ge behaup­tet wird, es sehe alles ganz anders aus oder es wäre gelo­gen. Ein Foto und jedes ande­re zen­tral­per­spek­ti­vi­sche Bild offe­riert ein posi­ti­ves Sinn­an­ge­bot. Denn erst die sinn­fäl­li­ge Syn­tax appel­liert über die hohe kom­mu­ni­ka­ti­ve Anschluss­wahr­schein­lich­keit, dem Rezi­pi­en­ten einer glo­ba­li­sier­ten Kul­tur etwas Visu­el­les und Kom­mu­ni­ka­ti­ves mit­zu­tei­len. Die visu­el­le Argu­men­ta­ti­on auf der syn­tak­ti­schen Bild­ebe­ne besteht also genau dar­in, eine visu­el­le Evi­denz her­zu­stel­len, der sich Rezi­pi­en­ten kaum ent­zie­hen kön­nen, weil sie in Glie­de­rung von Far­be und Form etwas erken­nen, was sie im Fall der Zen­tral­per­spek­ti­ve meist für rea­lis­tisch hal­ten. Die regel­haf­te Syn­tak­tik stellt hier den Bezie­hungs­aspekt her, deren Wir­kung die Rezi­pi­en­ten dazu ver­an­lasst, ein Bild zu betrach­ten und dar­in etwas zu erken­nen.[32] Das schla­gen­de Argu­ment eines Bil­des besteht auf der syn­tak­ti­schen Ebe­ne dar­in, dass es eine hohe Anschluss­wahr­schein­lich­keit an die wahr­neh­men­de und emo­tio­na­le Inter­pre­ta­ti­ons­fä­hig­keit des Betrach­ters hat. Inso­fern liegt in der regel­haf­ten Syn­tak­tik des Bil­des der kul­tu­rell anschluss­fä­hi­ge »Bezie­hungs­aspekt«[33] der visu­el­len Kom­mu­ni­ka­ti­on, um sich in den Bil­der­ka­non einer Epo­che zu integrieren.

Vie­le Für­spre­cher der visu­el­len Argu­men­ta­ti­on stüt­zen sich auf die ästhe­ti­sche Wahr­neh­mungs­er­fah­rung, die zwei­fel­los mit­tels mate­ri­el­ler Evi­denz des Bil­des über­zeugt und deren seman­ti­sche Fül­le von kei­ner ver­ba­len Spra­che ein­ge­holt wer­den kann. Selbst wenn ein Gemäl­de aus­schließ­lich rote Far­be zeigt, hat es eine argu­men­ta­ti­ve Evi­denz, die an den Betrach­ter appel­liert, dass eine beson­de­re Bild­erfah­rung zu machen sei – wie z. B. die Bil­der von Mark Roth­ko oder Bar­nett New­man. Inso­fern ver­mit­telt jedes Bild sei­ne spe­zi­fi­sche Media­li­tät und unver­wech­sel­ba­re, ästhe­ti­sche Mani­fes­ta­ti­on, wie Mersch her­aus­stellt, aber als Argu­ment ver­sagt es.[34] Bei­spiels­wei­se zeigt eine iko­ni­sche Kriegs­fo­to­gra­fie zwar sei­nen Objekt­be­zug – d. h. die Toten – rea­lis­tisch, aber des­halb erlan­gen Bil­der nicht den Rang eines for­mal logi­schen Argu­ments, son­dern ver­blei­ben als visu­el­le Erfah­rung und pro­vo­zie­ren das schla­gen­de Argu­ment einer inhä­ren­ten Bild­lo­gik, die Men­schen in Anbe­tracht der krie­ge­ri­schen Gräu­el­ta­ten erschau­ern lässt. Gera­de, weil Bil­der per Ähn­lich­keit etwas bezeich­nen, sich also iko­nisch prä­sen­tie­ren, wirkt ihre Mate­ria­li­tät unver­mit­telt auf den Wahr­neh­men­den und lässt jede Unter­schei­dung zwi­schen Signi­fi­kant und Signi­fi­kat tem­po­rär ent­behr­lich wer­den, um bei­spiels­wei­se eine Film­vor­füh­rung im Flow zu genießen.

In der unver­mit­tel­ten Wir­kung eines Bil­des unter Ver­zicht aller Arbi­tra­ri­tät eines Zei­chens ist der wich­tigs­te Aspekt zu erken­nen, der als visu­el­le Argu­men­ta­ti­on meta­pho­risch beschrie­ben wird, weil die­se letzt­lich kein for­mal logi­sches Argu­ment ist, aber so ver­wen­det wird als ob es eines sei. Visu­el­le Argu­men­ta­ti­on benennt auf der syn­tak­ti­schen Ebe­ne die rhe­to­ri­sche »Kunst, Recht zu behal­ten«[35], um mit­tels der sicht­ba­ren Mate­ria­li­tät und visu­el­len Unmit­tel­bar­keit eine Fol­ge­be­reit­schaft zu erzeu­gen, sobald sich Rezi­pi­en­ten anläss­lich des syn­tak­ti­schen Stil des Bezie­hungs­aspekts ergrif­fen oder zuge­hö­rig füh­len. Die Semio­tik von Peirce führt die Fol­ge­be­reit­schaft dar­auf zurück, dass die Zen­tral­per­spek­ti­ve ein regel­haf­ter Zei­chen­be­zug ist, deren kul­tu­rell gepräg­te Syn­tak­tik eine Struk­tur dafür bie­tet, um im soge­nann­ten »Sin­zei­chen«[36] eine Ein­ma­lig­keit dar­zu­stel­len. Bei­spiels­wei­se lässt ein juris­tisch ver­wen­de­tes Beweis­fo­to eine Straf­tat erken­nen, weil die Tat mit der Foto­ka­me­ra per­spek­ti­visch dar­ge­stellt wur­de und der Rezi­pi­ent den Sinn des Fotos so inter­pre­tiert, dass es als Beweis über­haupt erst zur Gel­tung kom­men kann. Im All­tag set­zen Bild­pro­du­zen­ten regel­mä­ßig iko­ni­sche Bil­der als kul­tu­rell, gepräg­te Sinn­an­ge­bo­te in dem Wis­sen um, dass inter­pre­ta­tiv, offe­ne Bedeu­tun­gen vom Kon­text (frame) und dem Vor­wis­sen des Rezi­pi­en­ten gelenkt wer­den. Sol­che Bil­der kön­nen sowohl in einem argu­men­ta­ti­ven Schluss ver­wen­det als auch gedan­ken­los in der kon­tem­pla­ti­ven Betrach­tung genos­sen wer­den. Die inter­pre­ta­ti­ve Offen­heit iko­ni­scher Bil­der legt kei­ne Bedeu­tungs­in­ter­pre­ta­ti­on und Ver­wen­dungs­wei­se fest. Auf die­se Wei­se über­schrei­ten Bil­der einer­seits kul­tu­rel­le Gren­zen, aber neh­men ande­rer­seits ihre Bedeu­tun­gen nicht mit, son­dern erhal­ten die­se vom Betrach­ter vor Ort.


Ausgabe Nr. 21, Herbst 2022

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