4.2 Kann man aus Geg­nern star­ke Part­ner machen?

Wir kom­men noch ein­mal auf die Ver­mu­tung von Žižik (2015) zurück, der einer der Grün­de des Ter­ro­ris­mus in der Unsi­cher­heit des Glau­bens an den Islam bei vie­len Prot­ago­nis­ten des Ter­rors aus­zu­ma­chen ver­meint. Vor­aus­ge­setzt, dass dies ein ernst zu neh­men­der Grund sei, wür­de dies bedeu­ten, dass unse­re Argu­men­te gegen den Ter­ror und gegen­über dem Ter­ro­ris­ten nicht die Zwei­fel an sei­nem Glau­ben för­dern soll­ten, son­dern för­der­li­che Rah­men­be­din­gun­gen dar­stel­len müss­ten, so dass sich der Gläu­bi­ge sei­nes Glau­bens sicher sein kann. Umge­kehrt gilt dann: Erst die Tole­ranz und das Akzep­tie­ren von Plu­ra­lis­mus gestat­tet es, einen Glau­ben über­zeu­gend leben zu kön­nen, ohne Angst vor Ver­un­si­che­rung und Zwei­feln an der eige­nen Recht­gläu­big­keit haben zu müs­sen. Das bedeu­tet ein Kli­ma ohne Angst, Her­ab­set­zung und Into­le­ranz, in dem aber eine wech­sel­sei­ti­ge Kri­tik durch­aus mög­lich sein soll. Das muss tri­via­ler­wei­se für bei­de Sei­ten gelten.

Wir müss­ten also die Bedin­gun­gen für ein Leben des Glau­bens als ein ver­ant­wort­li­ches Han­deln stär­ken, dass die Tat­sa­che, dass es ande­re Glau­bens­sys­te­me gibt, aner­kennt, anstatt eine uns frem­de Reli­gi­on oder Welt­sicht zu bekämp­fen. Den Islam bei­spiels­wei­se »auf­klä­ren« zu wol­len, erweist sich als Miss­ver­ständ­nis, wenn man zu Kennt­nis nimmt, dass sich der Islam ja selbst theo­lo­gisch als Auf­klä­rung gegen­über den Schrift­be­sit­zern, also gegen­über dem Juden­tum und Chris­ten­tum ver­steht (Uhde 2008). Das frei­lich kann man nur dis­ku­tie­ren in einem Kli­ma ohne Gewalt und ohne mas­siv asym­me­tri­sche Verteilungskonflikte.

Was bleibt, wäre bereits vor­her gewis­se Frei­räu­me zu schaf­fen, die eine fried­li­che Koexis­tenz im Gespräch ermög­li­chen. Tri­via­ler­wei­se geht das nicht, wenn ele­men­ta­re Fra­gen der Gerech­tig­keit weder gelöst sind noch the­ma­ti­siert wer­den dürfen.

Unse­re Argu­men­te gegen Gewalt sind nur dann glaub­wür­dig, wenn wir unse­re eige­nen Vor­stel­lun­gen über Mensch­lich­keit in Bedin­gun­gen des ver­ant­wort­li­chen Han­delns umset­zen kön­nen. Die­se Glaub­wür­dig­keit hat die west­li­che Welt durch ihre bis­he­ri­gen Inter­ven­tio­nen im Nahen Osten wohl ziem­lich verspielt.

Die wech­sel­sei­ti­ge Aner­ken­nung ver­langt aber auch, dass wir dem Ter­ro­ris­mus kein mora­li­sches Vaku­um bie­ten, in das er leicht und unge­stört ein­drin­gen kann – sei er reli­gi­ös fun­diert, oder auch ein Ter­ro­ris­mus, der wie Tra­sy­m­a­chos jeg­li­che sitt­li­che Grund­la­ge negiert. Die­ses mora­li­sche Vaku­um ist um so eher zu ver­hin­dern, je bewuss­ter wir uns unse­re eige­nen Wer­te, sitt­li­chen Grund­la­gen und Glau­bens­in­hal­te machen und auch den Mut haben, sie zu leben. Hier im Wes­ten scheint jedoch ein gewis­ser ethi­scher Unter­druck zu herrschen.

4.3 Wie gelingt das Spre­chen mit Terroristen?

Was hat uns in Euro­pa in unse­rer Geschich­te über­zeugt, unse­re Reli­gi­ons­krie­ge auf­zu­ge­ben? Was brach­te uns dazu, kei­ne wei­te­ren Hexen mehr zu ver­bren­nen? Was hat den Holo­caust been­det? Was stopp­te die Mas­sa­ker in den kolo­nia­lis­ti­schen und post­ko­lo­nia­lis­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen? Die­se Fra­gen muss die Geschichts­schrei­bung beant­wor­ten – sicher scheint mir jedoch, dass es nicht nur phi­lo­so­phi­sche Argu­men­te der Auf­klä­rung waren.

Ein frü­he­res Bei­spiel[25] – um unziem­li­che tages­po­li­ti­sche Aktua­li­tät zu ver­mei­den – mag zur Erläu­te­rung die­nen: Beim Absturz des »Pan-Am«-Jumbojets über Locker­bie am 21. Dezem­ber 1988 ver­lor eine Mut­ter aus einem deut­schen Dorf ihren Sohn. Sie emp­fand den Tod ihres Soh­nes als Mord und sah in ihm das unschul­di­ge Opfer einer nach Herr­schaft gie­ren­den Ter­ror­ban­de. Dies war auch die gän­gi­ge Wer­tung in der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaft, in der sie sich befand. Die »Ver­ant­wort­li­chen« für die­sen Anschlag, der 259 Men­schen an Bord und 11 Dorf­be­woh­nern das Leben gekos­tet hat, erklär­ten sich als in einem »Hei­li­gen Krieg« befind­lich. In einem sol­chen Krieg dür­fen nach einer gewis­sen Inter­pre­ta­ti­on des Korans auch Ungläu­bi­ge als Neben­fol­ge einer krie­ge­ri­schen Hand­lung getö­tet wer­den, auch wenn sie nicht direkt an die­ser Aus­ein­an­der­set­zung betei­ligt waren oder sind.[26]

Man stel­le sich nun einen »Dis­kurs« zwi­schen der Mut­ter des durch den Anschlag getö­te­ten Soh­nes und den­je­ni­gen Per­so­nen vor, die ent­we­der den Auf­trag für das Plat­zie­ren der Bom­be gege­ben oder die Bom­be selbst plat­ziert haben. Mit wel­chen Argu­men­ten könn­te sie beginnen?

Nun ist zu Beginn das Prin­zip der Mehr­wer­tig­keit genannt wor­den. Wenn die Mut­ter ver­ste­hen, d. h. nicht bil­li­gen will, was gesche­hen ist, müss­te sie ver­su­chen, sich dar­auf ein­zu­las­sen, dass ihr Gegen­über ein ande­res Wert­sys­tem hat. Sie müss­te ihrem Gegen­über zubil­li­gen, dass, wie wir oben gesagt haben, ein sol­ches ande­res Wer­te­sys­tem in sei­ner inne­ren Kon­sis­tenz und Trag­fä­hig­keit ver­wen­det wird, um ethisch rele­van­te Situa­tio­nen aus der Innen­sicht eben die­ser ande­ren Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaft zu beurteilen.

Das reicht aber noch nicht hin. Es müs­sen von den Betei­lig­ten im Gespräch Trans­for­ma­ti­ons­re­geln erar­bei­tet wer­den, die die Wer­te, die Prio­ri­sie­rung­re­la­tio­nen, d. h. wel­che Wer­te wich­ti­ger als ande­re sind, und die Dis­kurs­re­geln ver­schie­de­ner Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaf­ten gegen­sei­tig ver­ste­hen hel­fen. Das bedeu­tet, dass gegen­sei­ti­ges Ver­ste­hen eine gewis­se begriff­li­che, nicht nur sprach­li­che Über­set­zungs­leis­tung erfor­dert. Als Bei­spiel: Was »Hei­li­ger Krieg« im Islam bedeu­ten kann, muss auch in Begrif­fen unse­rer Kul­tur und in unse­rer Spra­che ver­ständ­lich dar­ge­stellt wer­den kön­nen, und wir müss­ten in der Lage sein, Men­schen­rech­te in Begrif­fen des Islam zu erklä­ren. Erklä­ren heißt hier, nicht in nor­ma­ti­ver, son­dern deskrip­ti­ver Absicht eine sol­che »Über­set­zungs­leis­tung« zu erbrin­gen. Das Erar­bei­ten sol­cher Trans­for­ma­ti­ons­re­geln wäre als Bedin­gung der Mög­lich­keit von ethi­schen Dis­kur­sen zwi­schen den Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaf­ten eine Pflicht.[27]

Bei­de For­de­run­gen, Mehr­wer­tig­keit und die »Über­set­zungs­leis­tung« müss­ten zunächst von bei­den Sei­ten akzep­tiert wer­den kön­nen. So wür­de einer­seits von der Mut­ter ver­langt wer­den, Fol­gen­des anzu­er­ken­nen: ers­tens, dass die­se Tat im Rah­men einer bestimm­ten Inter­pre­ta­ti­on des Korans und des oben genann­ten Pas­sus vom Hei­li­gen Krieg dji­hâd im Wer­te­sys­tem der Täter ein ver­ant­wort­li­ches Han­deln dar­stellt, und zwei­tens, dass sie von daher zunächst nicht erwar­ten kann, dass die Täter Reue zei­gen. Reue wäre ja die Ein­sicht in das Unrecht­mä­ßi­ge des eige­nen Tuns im Rah­men des eige­nen Wertesystems.

Umge­kehrt wür­de jedoch von den Tätern ver­langt, die Hal­tung der Mut­ter anzu­er­ken­nen. Die­se Hal­tung impli­ziert kon­se­quen­ter­wei­se die Schuld­vor­wür­fe des Mor­des und führt zur For­de­rung, Reue zu zei­gen. Denn ohne Reue wäre eine Ver­zei­hung durch die Mut­ter nicht mög­lich. Die Täter müss­ten die­se Hal­tung zunächst deskrip­tiv ver­ste­hen, so wie sie auch ver­ste­hen und zubil­li­gen müss­ten, dass ihre Taten außer­halb der eige­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaft nicht als »Hei­li­ger Krieg«, son­dern als unhei­li­ger Ter­ror und als Ver­bre­chen an Unschul­di­gen ange­se­hen werden.

Las­sen wir die Vari­an­te bei­sei­te, dass inner­halb des Islams, der ja vie­le Strö­mun­gen und Inter­pre­ta­ti­ons­rich­tun­gen des Koran kennt, auch das Dik­tum vom »Hei­li­gen Krieg« viel­fäl­tig inter­pre­tiert und beur­teilt wird, und blei­ben wir zur Ver­ein­fa­chung bei den in die­sem Fal­le ant­ago­nis­ti­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaf­ten.[28]

Die Trag­wei­te der bei­den Prin­zi­pi­en, Mehr­wer­tig­keit und Trans­for­ma­ti­ons­re­geln, wird viel­leicht dadurch deut­lich, dass sie eine Min­dest­vor­aus­set­zung für den Dis­kurs in einer sol­chen Situa­ti­on dar­stel­len. Die­se bei­den Prin­zi­pi­en sind nicht hin­rei­chend dafür, dass der Dis­kurs in Gang kommt, wohl aber einer der not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen. Die Behaup­tung ist eher, dass im Zusam­men­hang mit den bei­den Prin­zi­pi­en der Impe­ra­tiv der Bedin­gungs­er­hal­tung den Dis­kurs wenn nicht zwin­gend eröff­nen, so doch bei schon geleis­te­ter Eröff­nung in Gang hal­ten kann. Wenn sich der eine Gesprächs­part­ner bei­spiels­wei­se bemüht, dem ande­ren zugu­te zu hal­ten, dass er ver­ant­wort­lich han­deln will und auch kann, und gera­de des­we­gen die Bedin­gun­gen der Mög­lich­keit ver­ant­wort­li­chen Han­delns bewah­ren will, dann kann er ihn nicht dazu zwin­gen, die Vor­aus­set­zun­gen hier­für (d. h. sein Wer­te­sys­tem, sei­ne Iden­ti­tät, sei­ne Auto­no­mie etc.) ohne wei­te­res aufzugeben.

Es ist eine alte prag­ma­ti­sche For­de­rung, dass man es ver­mei­den soll­te, dass der »Geg­ner« sein Gesicht ver­liert. Man sol­le immer bei­de Sei­ten hören und man sol­le nie­man­den zwin­gen, etwas zu wider­ru­fen oder einer Über­zeu­gung abzu­schwö­ren – auch das sind For­de­run­gen, die ger­ne als eine Errun­gen­schaft der Auf­klä­rung dekla­riert wer­den. Sie sind jedoch eher All­ge­mein­gut und ver­wei­sen dar­auf, dass man nur dann ver­ant­wort­lich han­delt, wenn man den ande­ren die Mög­lich­keit gibt, ver­ant­wort­lich zu handeln.

Im Fal­le von Mut­ter und Atten­tä­ter wäre anzu­er­ken­nen, dass Straf­an­dro­hung bei den Tätern sinn­los und bei der Mut­ter es unmensch­lich wäre, ihr die Trau­er und sogar einen vor­über­ge­hen­den Hass zu ver­wei­gern. Die­se Aner­ken­nung ist die Bedin­gung für den Beginn der Kom­mu­ni­ka­ti­on und dafür, das Gespräch in Gang zu hal­ten und im Lau­fe der Zeit »Über­set­zun­gen« zu ent­wi­ckeln, um sich gegen­sei­tig bes­ser zu ver­ste­hen. Es muss noch­mals betont wer­den: Das heißt noch lan­ge nicht, dass man die jeweils ande­ren Wer­te­vor­stel­lun­gen für akzep­ta­bel hal­ten müss­te, aber man müss­te zumin­dest akzep­tie­ren, dass es unter­schied­li­che Wer­te­vor­stel­lun­gen gibt.[29] Dies stellt noch kei­ne naiv-sen­ti­men­ta­le For­de­rung nach all­ge­mei­nem oder vor­zei­ti­gem Kon­sens dar.

Dif­fe­ren­zen zwi­schen Nor­men (ethi­sche Kon­flik­te im eigent­li­chen Sin­ne) kön­nen in einer Situa­ti­on dann leich­ter Gegen­stand des Dis­kur­ses wer­den, wenn man sich wenigs­tens auf die logi­sche Struk­tur des Kon­flikts eini­gen und ihn auf einen Prin­zi­pi­en- oder Wer­te­kon­flikt zurück­füh­ren kann: »Wir sind uns dar­in einig, dass wir uns in dem und dem Punkt unei­nig sind.« Auch hier geht es wie­der um die Erhal­tung des Plu­ra­lis­mus, der Dis­sens ermöglicht.

Schwie­rig wird es in der Tat, wenn, wie beim Bei­spiel der Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen der Mut­ter des unschul­di­gen Opfers und den Atten­tä­tern, die Dif­fe­ren­zen auf der Ebe­ne der Wer­te und ihrer Prio­ri­sie­rung, also der Rei­hen­fol­ge ihrer Wich­tig­keit lie­gen. Was ist im kon­kre­ten Fall des Han­delns vor­ran­gig? Glau­bens­über­zeu­gun­gen oder indi­vi­du­el­les Leben? Hier haben die Hypo­the­sen des Zusam­men­pralls der Kul­tu­ren ihren Gegen­stands­be­reich, weil sie die Ent­ste­hung jeweils unter­schied­li­cher Wer­te­sys­te­me als jewei­li­ge Kul­tur­leis­tung anse­hen, die zum har­ten Kern des zu Ver­tei­di­gen­den oder des zu Mis­sio­nie­ren­den gehö­ren. Hier beginnt auch die Bin­dung von per­sön­li­chen Wer­te­vor­stel­lun­gen an die iden­ti­täts­stif­ten­de Potenz der Zuge­hö­rig­keit zu einem Kul­tur­kreis oder einer Grup­pe, oder einer Nati­on, kurz – zu einer wer­te­ba­sier­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaft im obi­gen Sin­ne. Trotz­dem kann auch in die­ser Situa­ti­on immer noch dar­über gespro­chen wer­den, was dem jeweils ande­ren wich­tig ist.[30]

Solan­ge Tra­sy­m­a­chos bei sei­ner Hal­tung bleibt, gibt es kaum ein Argu­ment gegen sei­ne a-mora­li­sche Hal­tung, ja es gibt auch kei­ne not­wen­di­ge Bedin­gung zur Eröff­nung des Dia­logs. Hier gelingt kein Sprech­akt mehr und jede Wer­te­ge­mein­schaft tut gut dar­an, Tra­sy­m­a­chos an sei­nen Taten so früh wie mög­lich zu hin­dern. Dies kann nur durch die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaft gesche­hen, die Tra­sy­m­a­chos mit sei­ner Hal­tung ver­las­sen hat, ohne die Wer­te auch ande­rer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­mein­schaf­ten aner­kannt zu haben. Ohne Aner­ken­nung insti­tu­tio­nel­ler Regeln gelingt auch die Ver­hin­de­rung einer Hand­lung durch nur sprach­li­che Akte nicht. Wenn wir also nach Argu­men­ten suchen, die wir äußern könn­ten, um Ter­ro­ris­ten zu beein­dru­cken, dann müs­sen wir neben der Illo­ku­ti­on[31] der Behaup­tung oder Fest­stel­lung, der War­nung, der Dro­hung, der Bit­te und der Fra­ge viel­leicht auch nach der Illo­ku­ti­on des Ver­hin­derns einer Tat oder Abhal­tens von einer bereits begon­ne­nen Hand­lung suchen. Dies ist in der Sprech­akt­theo­rie eine bis­her offe­ne Stelle.

  1. [25] Modi­fi­ziert ent­nom­men und erör­tert aus Korn­wachs (2000).
  2. [26] Der Hei­li­ge Krieg (dji­hâd oder gihâd) – d. h. »Krieg auf dem Wege Got­tes«, auch im Sin­ne von »Bemü­hung« – ist eine Ver­pflich­tung für die mus­li­mi­sche Gemein­de im Gan­zen. Das Volk, gegen das sich der dji­hâd rich­tet, kann ent­we­der nach Auf­for­de­rung den Islam anneh­men, sich unter­wer­fen und dabei Steu­ern zah­len oder kämp­fen. Wei­gert es sich, kön­nen sei­ne Bür­ger im Kampf getö­tet oder zu Skla­ven gemacht wer­den (vgl. Wen­sinck, Kra­mers 1976, S. 112). Jeder Mus­lim kann in die­sem Fal­le Ungläu­bi­ge straf­los töten. Ein Mus­lim, der kämp­fend stirbt, ist ein Mär­ty­rer, dem das Para­dies mit beson­de­ren Won­nen sicher ist (a. a. O., S. 284; vgl. auch Ahmad 1992). Ein mög­li­cher Bezug ist die Sure 9, 41 des Korans: »Zie­het aus, leicht und schwer und strei­tet (eifert) mit (eue­rem) Gut und (eurem) Blut für Allahs Sache (in Allahs Weg). Das (sol­ches) ist bes­ser für Euch, wenn ihr es nur wüß­tet (so ihr es begreift).« (Qur-ân, Ahmad 1989, in Klam­mer die Ver­si­on von Hen­ning 1991). Die bei­den Über­set­zungs­ver­sio­nen – die ers­te stammt aus der Aha­ma­dya-Schu­le – zei­gen schon die unter­schied­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen. Die Beloh­nung für die­se Pflicht beschreibt Sure 16, 31—33 resp. bei Koran/Henning 30—32. Die Inter­pre­ta­tio­nen sind gene­rell unter­schied­lich, vie­le mus­li­mi­sche Geist­li­che beto­nen die fried­li­che Sei­te des dji­hâd mit der Mög­lich­keit der Gna­de (vgl. auch die Sure 47, 3—6, resp. bei Koran / Hen­ning eben­falls 3—6) oder auch als Aske­se und Kampf mit sich selbst. 
  3. [27] Dies habe ich frü­her »das Prin­zip der Inter­kon­tex­tua­li­tät« genannt. Vgl. Korn­wachs (2000).
  4. [28] Es wird gele­gent­lich mit Empha­se ein­ge­wen­det, dass sich Müt­ter auch inter­kul­tu­rell über ihre Ein­schät­zun­gen und über das Schick­sal ihrer Söh­ne und Töch­ter ver­stän­di­gen könn­ten, weil sie jen­seits der dif­fe­rie­ren­den Wer­te­sys­te­me den gemein­sa­men Kern, der instinkt­ge­bun­den sei, nicht dis­pen­sie­ren könn­ten. Das mag so sein, löst aber das Dis­kurs­pro­blem zwi­schen Mut­ter und Atten­tä­tern, die ja kei­ne Müt­ter sind, nicht. 
  5. [29] In Abwand­lung des Sprich­worts von Madame A. L. G. de Staël (1766—1817) könn­te man sagen: Tout com­prend­re ce n´est pas tout par­don­ner – alles zu ver­ste­hen, heißt nicht, alles zu verzeihen. 
  6. [30] Jour­na­lis­ten, die ver­su­chen, in einen Dia­log mit Fun­da­men­ta­lis­ten zu tre­ten, berich­ten, dass Gesprä­che über das Wet­ter und über Fuß­ball ers­te »Tür­öff­ner« sein kön­nen. Trotz der schein­ba­ren Tri­via­li­tät sol­cher The­men ist die­se Erfah­rung ein Hin­weis dar­auf, dass es welt­weit selbst in den ver­schie­dens­ten Kul­tu­ren Berei­che gibt, über die eine – aller­dings meist fol­gen­lo­se – Ver­stän­di­gung mög­lich ist. Das hängt ver­mut­lich damit zusam­men, dass die prag­ma­ti­sche Funk­ti­on (Illo­ku­ti­on) die­ser Sprech­ak­te rein asser­tiv bleibt und noch kei­ne Hand­lungs­kon­se­quen­zen impli­ziert. Die­se Ver­stän­di­gung kann aber ein Punkt sein, von dem aus der Dia­log wenigs­tens auf­recht­erhal­ten wer­den kann. 
  7. [31] vgl. Fuß­no­te 23. 

Ausgabe Nr. 10, Frühjahr 2017

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