Eine regulative Unterscheidung
Was die Unterscheidung zwischen Fakten und Fiktionen anbelangt, so ist deren Verwischung, vor allem unter dem Titel »Das Leben ein Traum« (Calderón, Hofmannsthal und Lewis Carroll), selbst Thema der Weltliteratur; aber auch diese Thematisierung funktioniert nur auf der Grundlage einer zuvor vorausgesetzten Unterscheidung zwischen Fakten und Fiktionen. Und bieten nicht Cervantes’ Don Quijote und Wielands deutschsprachiges Pendant Don Sylvio von Rosalva die besten Beispiele einer literarischen Vergegenwärtigung der verheerenden Folgen, die der Verlust dieser Unterscheidung mit sich bringt?
Es ist zwar richtig, dass man nicht in allen Fällen faktisch zwischen Fakten und Fiktionen unterscheiden kann. Natürlich können wir uns in Einzelfällen täuschen. Regulativ bleibt diese Unterscheidung aber in Kraft. Sie bildet die Grundlage für unsere alltägliche Orientierung in der Welt. Wenn jemand berichtet, dass ihm ein Erlebnis wie ein böser Traum vorgekommen sei, so ist dies zwar ein Anzeichen dafür, dass seine Seele auf Distanz zur Wirklichkeit gegangen ist, dies aber nicht deshalb, weil diese Wirklichkeit eine Fiktion war, sondern ganz im Gegenteil, weil sie in ihrem ganzen Ausmaß nur so erträglich wurde.
Zu widersprechen ist also sowohl dem Versuch des Fiktionalismus, die Grenzen zwischen Fakten und Fiktionen aufzuheben, als auch dem Versuch, den Umgang mit Literatur auf eine naturwissenschaftliche Grundlage zu stellen. Im Sinne des Komplementarismus plädiere ich für die Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen Fakten und literarischen Fiktionen auch deshalb, weil gerade die Unterschiede den eigentümlichen Erkenntniswert der Dichtung deutlich werden lassen.
Zu betonen ist, dass die Bestimmungen des Fiktionalen und des Literarischen grundsätzlich unabhängig voneinander zu halten sind: Es gibt Fiktionen, die nicht literarisch sind, und es gibt Literatur, die nicht fiktional ist. Dichtung versteht sich hier als Verbindung beider Bestimmungen zu fiktionaler Literatur und unterscheidet sich damit von bloßer Erdichtung.
Wie kann, so möchten nicht nur Naturwissenschaftler fragen, Dichtung einen Erkenntniswert haben, obwohl sie doch fiktional ist. Wenn die Dichtung gar nicht behauptet, so ist sie zwar von den Forderungen, denen behauptende Rede zu genügen hat, befreit. Andererseits scheint dann aber auch ihr Wahrheitsanspruch dahin zu sein, denn dieser wird gerade in Behauptungen erhoben. Man hat die Dichtung daher auch von dem Anspruch auf Wahrheit zu entbinden versucht und ihr statt eines Erkenntniswertes einen emotiven Wert zugesprochen, nämlich auf die Gefühle der Leser zu wirken. Der Wahrheitsbegriff wird daher durch den Begriff der wahrhaftigen, nämlich authentischen »Expression« ersetzt. Die Wahrheit, die dabei abgelehnt wird, ist die propositionale Wahrheit der Wissenschaften als Wahrheit von Aussagen, Behauptungen oder Urteilen in der logischen Tradition von Aristoteles über Kant bis zu Frege. Dass solche Wahrheit nicht gerade das Ziel der Dichtung ist, dem kann man zustimmen. Allerdings ist zu bedenken, dass ein solcher Wahrheitsbegriff zu eng und die Wahrheit der Dichtung von ganz anderer Art ist; aber von welcher Art?
Ich werde einen vermittelnden Weg einschlagen, der eine Erweiterung des Erkenntnisbegriffs über den Wahrheitsbegriff hinaus vornimmt, um so der Dichtung einen Erkenntniswert zu sichern, unabhängig davon, wieweit außerdem sinnvoll von Wahrheit gesprochen werden kann. Ohne dabei der Dichtung ihren emotiven Wert bestreiten zu wollen, geht es darum, der Verabschiedung ihres Erkenntniswerts zu widersprechen. Angesagt ist nicht eine Allaussage über Dichtung, sondern die Begründung einer Existenzaussage: Es gibt relevante Dichtung, verstanden als fiktionale Literatur, die einen Erkenntniswert besitzt. Diesen Erkenntniswert gilt es nun im Vergleich mit demjenigen der Wissenschaften zu bestimmen.
