Die Ori­en­tie­rung der wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis am pro­po­si­tio­na­len Wahr­heits­be­griff kommt im Begriff des theo­re­ti­schen Wis­sens zum Aus­druck. Die­ses Wis­sen wird seit Pla­tons Zei­ten als begrün­de­ter wah­rer Glau­be oder auch gerecht­fer­tig­te wah­re Über­zeu­gung bestimmt, wobei Glau­be hier im Sin­ne von Mei­nung zu ver­ste­hen ist. Theo­re­ti­sches Wis­sen prä­sen­tiert sich in Form von Behaup­tun­gen. Dem­ge­mäß las­sen sich die For­de­run­gen, die an Behaup­tun­gen gestellt wer­den, den Merk­ma­len des Wis­sens­be­griffs zuord­nen. Von dem Spre­cher einer Behaup­tung erwar­ten wir, dass er ers­tens selbst glaubt, was er behaup­tet (Auf­rich­tig­keits­be­din­gung), dass er zwei­tens auf Ver­lan­gen sei­ne Behaup­tung mit Grün­den ver­tei­digt (Ernst­haf­tig­keits­be­din­gung) und dass er drit­tens die logi­schen Fol­ge­run­gen aus sei­ner Behaup­tung zu über­neh­men bereit ist (Kon­se­quenz­be­din­gung). Wäre er dies nicht, so müss­te er gemäß modus tol­lens sei­ne Aus­gangs­be­haup­tung auf­ge­ben und zurücknehmen.

Was den Anspruch auf Wahr­heit anbe­langt, so gilt hier, was bereits zum Begriff der Fak­ten gesagt wur­de. Auch in Berei­chen, in denen von einer mög­li­chen Revi­dier­bar­keit der Ergeb­nis­se, wie bei Urtei­len der Juris­pru­denz und Behaup­tun­gen der Geschichts­wis­sen­schaft, oder einer Unab­schließ­bar­keit von Deu­tun­gen, wie in der Lite­ra­tur- und Kunst­wis­sen­schaft, aus­zu­ge­hen ist, bleibt die Ori­en­tie­rung an der Wahr­heit doch regu­la­tiv in Kraft. Ganz all­ge­mein ist zu beto­nen, dass einen Wahr­heits­an­spruch zu erhe­ben nicht impli­ziert, dass es so etwas wie abso­lu­te Wahr­heit gibt. Irr­tum kann nicht grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen wer­den; aber auch ein Fal­li­bi­lis­mus nimmt im Begriff der Fehl­bar­keit ex nega­tivo über den Begriff der Falsch­heit den Begriff der Wahr­heit in Anspruch. Dabei ver­trägt der Wahr­heits­be­griff aus kate­go­ria­len Grün­den kei­ne zeit­li­che Indi­zie­rung der Art, dass man von einer Behaup­tung sagen könn­te, sie sei vom Zeit­punkt t1 bis zum Zeit­punkt t2 (etwa im Mit­tel­al­ter) wahr gewe­sen, nun aber nicht mehr. Wenneine Behaup­tung wahr ist, so ist sie es zeitlos.

Ver­glei­chen wir die genann­ten Bedin­gun­gen für Behaup­tun­gen bzw. die an Spre­cher von Behaup­tun­gen zu stel­len­den For­de­run­gen mit der Bestim­mung des Wis­sens­be­griffs, so ent­spricht die Auf­rich­tig­keits­be­din­gung dem Merk­mal des Glau­bens (Mei­nens), die Ernst­haf­tig­keits­be­din­gung dem Merk­mal des Begrün­det­seins und die Kon­se­quenz­be­din­gung dem Merk­mal der Wahr­heit. Sind somit Behaup­tun­gen Sprech­ak­te, die pro­po­si­tio­na­les Wis­sen bean­spru­chen, so kann die Dich­tung, die als fik­tio­na­le Lite­ra­tur nichts behaup­tet, ein sol­ches Wis­sen nicht ver­mit­teln. Wenn außer­dem Erkennt­nis mit pro­po­si­tio­na­lem Wis­sen gleich­ge­setzt wird, wie dies meist der Fall ist, dann ver­mit­teln zwar die Wis­sen­schaf­ten, die den Anspruch auf Wis­sen bereits in ihrem Titel füh­ren, Erkennt­nis, nicht aber die Dich­tung. Um der Dich­tung also einen Erkennt­nis­wert zu sichern, darf die­ser nicht mit pro­po­si­tio­na­lem Wis­sen gleich­ge­setzt wer­den. Wel­che Alter­na­ti­ve gibt es?

Vom pro­po­si­tio­na­len Wis­sen als theo­re­ti­schem Wis­sen, dass etwas der Fall ist, sind zwei For­men des nicht-pro­po­si­tio­na­len Wis­sens als Wis­sen-wie zu unter­schei­den. Da ist ein­mal das prak­ti­sche Wis­sen, wie etwas zu machen ist (z. B. wie man einen Sal­to aus­führt) und das theo­re­ti­sche Wis­sen, wie es ist, sich in einer Situa­ti­on, Stim­mung usw. zu befin­den. Die zwei­te Form des Wis­sens-wie lässt sich für eine Bestim­mung des Erkennt­nis­werts der Dich­tung heranziehen.

Nun kom­men auch in Dich­tun­gen Aus­sa­gen vor und Dich­ter und Dich­te­rin­nen tref­fen bis­wei­len Aus­sa­gen über das Anlie­gen ihrer Dich­tung. Ein viel zitier­tes Bei­spiel für den ers­ten Fall ist der ers­te Satz von Tol­stois Anna Kare­ni­na: „Alle glück­li­chen Fami­li­en glei­chen ein­an­der, jede unglück­li­che Fami­lie ist unglück­lich auf ihre Art.“ Als Bei­spiel für den zwei­ten Fall läßt sich Gott­fried Kel­lers Aus­sa­ge über die „Moral“ sei­nes Grü­nen Hein­rich anfüh­ren, „daß der­je­ni­ge, dem es nicht gelingt, die Ver­hält­nis­se sei­ner Per­son und sei­ner Fami­lie im Gleich­ge­wicht zu erhal­ten, auch unbe­fä­higt sei, im staat­li­chen Leben eine wirk­sa­me und ehren­vol­le Stel­lung ein­zu­neh­men“.[10] Gleich­wohl besteht der Erkennt­nis­wert auch in sol­chen Fäl­len expli­zi­ter Aus­sa­gen nicht in der Tat­sa­che, dass das-und-das der Fall ist, son­dern dar­in, wie die­ses Der-Fall-sein bzw. des­sen Mög­lich­keit ver­ge­gen­wär­tigt wird. Der Erkennt­nis­wert besteht nicht im Sagen des Dass, son­dern im Zei­gen des Wie. Der Erkennt­nis­wert der Dich­tung, so mei­ne The­se, besteht wesent­lich in sol­cher Ver­ge­gen­wär­ti­gungs­leis­tung, in der exem­pla­ri­schen Ver­ge­gen­wär­ti­gung der con­di­tio huma­na in allen ihren Aspek­ten. Der Zusatz „in allen ihren Aspek­ten“ soll sicher­stel­len, dass es nicht unbe­dingt um das soge­nann­te All­ge­mein-Mensch­li­che des poe­ti­schen Rea­lis­mus geht. Die Aspek­te schlie­ßen auch Par­ti­ku­lar- und sogar Sin­gu­lar-Mensch­li­ches ein.