Die Orientierung der wissenschaftlichen Erkenntnis am propositionalen Wahrheitsbegriff kommt im Begriff des theoretischen Wissens zum Ausdruck. Dieses Wissen wird seit Platons Zeiten als begründeter wahrer Glaube oder auch gerechtfertigte wahre Überzeugung bestimmt, wobei Glaube hier im Sinne von Meinung zu verstehen ist. Theoretisches Wissen präsentiert sich in Form von Behauptungen. Demgemäß lassen sich die Forderungen, die an Behauptungen gestellt werden, den Merkmalen des Wissensbegriffs zuordnen. Von dem Sprecher einer Behauptung erwarten wir, dass er erstens selbst glaubt, was er behauptet (Aufrichtigkeitsbedingung), dass er zweitens auf Verlangen seine Behauptung mit Gründen verteidigt (Ernsthaftigkeitsbedingung) und dass er drittens die logischen Folgerungen aus seiner Behauptung zu übernehmen bereit ist (Konsequenzbedingung). Wäre er dies nicht, so müsste er gemäß modus tollens seine Ausgangsbehauptung aufgeben und zurücknehmen.
Was den Anspruch auf Wahrheit anbelangt, so gilt hier, was bereits zum Begriff der Fakten gesagt wurde. Auch in Bereichen, in denen von einer möglichen Revidierbarkeit der Ergebnisse, wie bei Urteilen der Jurisprudenz und Behauptungen der Geschichtswissenschaft, oder einer Unabschließbarkeit von Deutungen, wie in der Literatur- und Kunstwissenschaft, auszugehen ist, bleibt die Orientierung an der Wahrheit doch regulativ in Kraft. Ganz allgemein ist zu betonen, dass einen Wahrheitsanspruch zu erheben nicht impliziert, dass es so etwas wie absolute Wahrheit gibt. Irrtum kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden; aber auch ein Fallibilismus nimmt im Begriff der Fehlbarkeit ex negativo über den Begriff der Falschheit den Begriff der Wahrheit in Anspruch. Dabei verträgt der Wahrheitsbegriff aus kategorialen Gründen keine zeitliche Indizierung der Art, dass man von einer Behauptung sagen könnte, sie sei vom Zeitpunkt t1 bis zum Zeitpunkt t2 (etwa im Mittelalter) wahr gewesen, nun aber nicht mehr. Wenneine Behauptung wahr ist, so ist sie es zeitlos.
Vergleichen wir die genannten Bedingungen für Behauptungen bzw. die an Sprecher von Behauptungen zu stellenden Forderungen mit der Bestimmung des Wissensbegriffs, so entspricht die Aufrichtigkeitsbedingung dem Merkmal des Glaubens (Meinens), die Ernsthaftigkeitsbedingung dem Merkmal des Begründetseins und die Konsequenzbedingung dem Merkmal der Wahrheit. Sind somit Behauptungen Sprechakte, die propositionales Wissen beanspruchen, so kann die Dichtung, die als fiktionale Literatur nichts behauptet, ein solches Wissen nicht vermitteln. Wenn außerdem Erkenntnis mit propositionalem Wissen gleichgesetzt wird, wie dies meist der Fall ist, dann vermitteln zwar die Wissenschaften, die den Anspruch auf Wissen bereits in ihrem Titel führen, Erkenntnis, nicht aber die Dichtung. Um der Dichtung also einen Erkenntniswert zu sichern, darf dieser nicht mit propositionalem Wissen gleichgesetzt werden. Welche Alternative gibt es?
Vom propositionalen Wissen als theoretischem Wissen, dass etwas der Fall ist, sind zwei Formen des nicht-propositionalen Wissens als Wissen-wie zu unterscheiden. Da ist einmal das praktische Wissen, wie etwas zu machen ist (z. B. wie man einen Salto ausführt) und das theoretische Wissen, wie es ist, sich in einer Situation, Stimmung usw. zu befinden. Die zweite Form des Wissens-wie lässt sich für eine Bestimmung des Erkenntniswerts der Dichtung heranziehen.
Nun kommen auch in Dichtungen Aussagen vor und Dichter und Dichterinnen treffen bisweilen Aussagen über das Anliegen ihrer Dichtung. Ein viel zitiertes Beispiel für den ersten Fall ist der erste Satz von Tolstois Anna Karenina: „Alle glücklichen Familien gleichen einander, jede unglückliche Familie ist unglücklich auf ihre Art.“ Als Beispiel für den zweiten Fall läßt sich Gottfried Kellers Aussage über die „Moral“ seines Grünen Heinrich anführen, „daß derjenige, dem es nicht gelingt, die Verhältnisse seiner Person und seiner Familie im Gleichgewicht zu erhalten, auch unbefähigt sei, im staatlichen Leben eine wirksame und ehrenvolle Stellung einzunehmen“.[10] Gleichwohl besteht der Erkenntniswert auch in solchen Fällen expliziter Aussagen nicht in der Tatsache, dass das-und-das der Fall ist, sondern darin, wie dieses Der-Fall-sein bzw. dessen Möglichkeit vergegenwärtigt wird. Der Erkenntniswert besteht nicht im Sagen des Dass, sondern im Zeigen des Wie. Der Erkenntniswert der Dichtung, so meine These, besteht wesentlich in solcher Vergegenwärtigungsleistung, in der exemplarischen Vergegenwärtigung der conditio humana in allen ihren Aspekten. Der Zusatz „in allen ihren Aspekten“ soll sicherstellen, dass es nicht unbedingt um das sogenannte Allgemein-Menschliche des poetischen Realismus geht. Die Aspekte schließen auch Partikular- und sogar Singular-Menschliches ein.
